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Aufsichtsbeschwerde des ehemaligen Vizebürgermeisters Philipp Schober an das Amt der Kärntner Landesregierung Abteilung 3:

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Aufsichtsbeschwerde des ehemaligen Vizebürgermeisters Philipp Schober an das Amt der Kärntner Landesregierung Abteilung 3:

BEITRAG VOM 22.10.2026

Vollständige Rückmeldung der Abteilung 3

Aufsichtsbeschwerde des ehemaligen Vizebürgermeisters Philipp Schober an das
Amt der Kärntner Landesregierung Abteilung 3:

Beschwerde wegen: Nichteinladung des Ersatzmitgliedes des Stadtrates; Änderung der Anzahl der Ausschüsse, des Wirkungskreises sowie
die Besetzung der Ausschüsse (Prüfung Verhältniswahlrecht); Nicht korrekte Feststellung des Abstimmungsergebnisses unter
Tagesordnungspunkt 12 c in der GR Sitzung vom 23.04.2026 durch den Bürgermeister.

Mitteilung zur Enderledigung durch die Aufsichtsbehörde der Ktn. Landesregierung:
Die Aufsichtsbehörde hat die vom ehemaligen Vizebürgermeister Philipp Schober eingebrachte Beschwerde vom 27.05.2026 gegen den
Bürgermeister und die Stadtgemeinde Gmünd geprüft. Dabei wurden keine Verletzungen gemeindeorganisationsrechtlicher
Bestimmungen durch die Gemeinde oder dem Bürgermeister festgestellt und es besteht für die Aufsichtsbehörde keine Veranlassung
für die Setzung weiterer aufsichtsbehördlicher Maßnahmen.

Sowohl die Vorgänge rund um die Stadtratssitzung vom 9. April 2026 als auch die Neuorganisation und Besetzung der Ausschüsse in der
GR Sitzung vom 23.04.2026 wurden als rechtskonform beurteilt. Unter Zugrundelegung der rechtlichen Regelungen ist die Aufsichtsbehörde
nach Überprüfung der Besetzung der Ausschüsse zum Ergebnis gelangt, dass die ggst. Besetzung entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen erfolgt ist und demzufolge auch dem Verhältniswahlrecht entspricht.
Auch das Feststellen des einstimmigen Abstimmungsergebnisses durch den Bürgermeister, unter TO 12 c vom 23.04.2026, wurde vom GR
in seiner darauffolgenden Sitzung bestätigt. Demnach konnte auch zu diesem Vorwurf keine Verletzung von
gemeindeorganisationsrechtlichen Bestimmungen festgestellt werden und es besteht für die Aufsichtsbehörde keine Veranlassung für die
Setzung weiterer aufsichtsbehördlicher Maßnahmen.

Die vollständige Rückmeldung der Abteilung 3 finden Sie in der untenstehenden PDF-Datei oder kann im Stadtamt Gmünd im Original nachgelesen werden.

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