gmuend

Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadtgemeinde Gmünd in Kärnten ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetz 2022 (§ 46 ff.) barrierefrei zugänglich zu machen. Die Anforderungen ergeben sich aus WCAG 2.2 AA sowie den Vorgaben des Europäischen Standards EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für stadtgmuend.at .

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.2“ beziehungsweise mit dem geltenden Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetz 2022 vereinbar.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

  • 1.1.1: Non-text Content – Nicht alle Bilder auf der Website oder in zur Verfügung gestellten Dokumenten sind mit geeigneten Alternativtexten versehen. Fehlen solche Beschreibungen oder sind sie unzureichend, können Nutzer*innen von Screenreadern wichtige Inhalte unter Umständen nicht erfassen.
  • 1.3.1: Info und Beziehungen – Die Inhalte sind nicht durchgehend semantisch korrekt gegliedert, insbesondere in Bezug auf die Überschriftenstruktur. Es werden teils Hierarchieebenen ausgelassen oder nicht sinnvoll verwendet, was die Orientierung und das Verständnis für Screenreader-Nutzer*innen erschwert.
  • 1.4.5: Images of Text – An mehreren Stellen kommen Bilder mit eingebettetem Text zum Einsatz, ohne dass dieser Text zusätzlich im Fließtext oder als Alternativtext angeboten wird. Dadurch sind die Informationen für Nutzer*innen assistiver Technologien nicht vollständig zugänglich.
  • 1.4.12: Text Spacing – Die Website-Gestaltung lässt keine vollständige Anpassung der Textabstände zu (z. B. Zeilenabstand, Wort- oder Zeichenabstand), wie es die Anforderungen vorsehen. Dies kann die Lesbarkeit vor allem für Personen mit visuellen oder kognitiven Einschränkungen beeinträchtigen.
  • 2.4.4: Link Purpose (In Context) – Manche Links auf der Website oder in Dokumenten sind unzureichend beschrieben, sodass ihr Zweck oder Ziel nicht klar erkennbar ist. Dies erschwert besonders Nutzer*innen von Screenreadern die Navigation und Orientierung.
  • 2.4.7: Focus Visible – Auf den Detailseiten zu News und Terminen ist der sichtbare Tastaturfokus bei bestimmten Buttons – vor allem bei jenen, die zur Übersicht zurückführen – nicht ausreichend umgesetzt. Dies kann die Bedienung per Tastatur deutlich erschweren.
  • PDF-Dokumente – Die auf der Website veröffentlichten PDF-Dateien wurden nicht barrierefrei aufbereitet. Es fehlen unter anderem strukturierende Tags, Alternativtexte für Abbildungen oder eine logische Lese-Reihenfolge. Dadurch sind diese Dokumente für assistive Technologien nur eingeschränkt oder gar nicht nutzbar.

b. Unverhältnismäßige Belastung

Ältere Dateien und Dateien von Dritten – Einige auf der Website verfügbare PDF- oder Office-Dokumente – insbesondere ältere Dateien sowie solche, die von externen Dritten bereitgestellt wurden – liegen nicht in barrierefreier Form vor. Eine nachträgliche barrierefreie Aufbereitung dieser Inhalte wäre mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden und kann derzeit nicht gewährleistet werden.

 

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 26.06.2025 erstellt.

Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von einem Dritten vorgenommenen Bewertung erstellt.

 

Diese Erklärung wurde zuletzt am 26.06.2025 überprüft.

 

Feedback und Kontaktangaben

Wir sind bemüht, unsere Website möglichst barrierefrei zugänglich zu machen. Sollten Ihnen dennoch Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen oder falls Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie uns gerne kontaktieren.

Bitte senden Sie Ihr Feedback oder Ihre Anfragen zur Barrierefreiheit per E-Mail an: Marina Rupnik marina.rupnik@ktn.gde.at 

 

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Ihre Kontaktaufnahme keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie eine Beschwerde einreichen. Die Gleichbehandlungsstelle des Landes Kärnten nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die Gleichbehandlungsstelle Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.