Externe Parkraumüberwachung ab 19. Mai 2025
Der ruhende Verkehr wird ab 19. Mai 2025 von einer externen Parkraumüberwachung kontrolliert
Liebe Gmündnerinnen, liebe Gmündner!
Die baulichen Veränderungen in der Stadt Gmünd machen es notwendig, dass die Kurzparkzonen sowie der ruhende Verkehr nicht mehr nur von der Polizeiinspektion Gmünd, sondern ab 19. Mai 2025 auch durch eine externe Parkraumüberwachung kontrolliert werden, um unsere Stadt zukunftsfit für Gastro, Handel und Besucher zu machen.
Die Kurzparkzonen erkennt man an den Beschilderungen, welche an den Stadteinfahrten angebracht sind bzw. durch blaue Bodenmarkierungen.
Die Kurzparkzonen im Stadtbereich Gmünd gelten wie folgt:
Montag bis Freitag: 8 - 18 Uhr | Samstag: 8 - 12Uhr
Die zulässige Parkdauer beträgt in den gekennzeichneten Straßen maximal 90 Minuten.
Außerdem verfällt die Mittagsregelung zwischen 12:00 und 14:00 Uhr!!
Die Ankunftszeit ist gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe Ihres Autos zu platzieren.
Bitte achten Sie darauf, dass der Zeiger die Ankunftszeit anzuzeigen hat, wobei auf die dem Zeitpunkt des Abstellens folgende volle Viertelstunde aufgerundet werden darf.
Die Überwachung betrifft generell den ruhenden Verkehr, also sprich, auch jegliches Parken außerhalb von Parkplätzen wie beispielsweise auf Gehwegen oder das Verstellen der Haus- und Grundstückszufahrten im gesamten Gemeindegebiet.
Die Kurzparkzonenregelung gilt derzeit in den blau eingekennzeichneten Straßenzügen (auf dem Bild).
Bei Übertretungen wird eine Organstrafverfügung in der Höhe von € 20,00 (zwanzig Euro) ausgestellt und an Sie übergeben oder hinter dem Scheibenwischer hinterlegt.
Hinweis: In den ersten Tagen der neuen Parkraumüberwachung wird bei erstmaligem Verstoß lediglich eine Abmahnung ausgesprochen.